Kosten :

Viele Naturheilverfahren die ich anbiete werden von den meisten privaten Krankenkassen erstattet. Gesetzlich versicherte Patienten die keine Heilpraktiker-Zusatsversicherung abgeschlossen haben, werde ich als Selbstzahler betrachten.                                                                                   Die Behandlungskosten stellen sich individuell nach Dauer und Therapie zusammen. Sämtliche Behandlungskosten werde ich natürlich vorab mit Ihnen durchsprechen.                                                                                            Für die jeweilige Behandlungsleistung stelle ich Ihnen selbstverständlich gerne eine gesonderte Rechnung mit der entsprechenden oder analogen Gebührenziffer aus. Allerdings kann ich Ihnen die vollständige oder teilweise Kostenübernahme Ihrer Krankenkassen natürlich nicht garantieren. Für Beihilfeversicherte gilt das Gleiche.                                                                  Hinweis:                                                                                                                 Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die Behandlungskosten des Heilpraktikers in der Regel nicht. Mitglieder privater Krankenversicherungen oder Beihilfeberechtigte können einen vielleicht teilweise Erstattungsanspruch der Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung geltend machen. Der Patient hat das Erstattungsverfahren gegenüber seiner Versicherung eigenverantwortlich durchzuführen. Die hierzu erforderliche Rechnung stelle ich Ihnen gerne aus.                                                                                                                         Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung, welche Heilpraktikerleistungen diese in welchem Rahmen übernimmt. Das Ergebnis des Erstattungsverfahrens läßt den Honoraranspruch des Heilpraktikers gegenüber dem Patienten unberührt.                                                       Sollten Sie weitere Fragen haben und Informationen wünschen, gerne können Sie mich ansprechen.                                                                                                                                Ausfallhonorar :                                                                                                    Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie, diesen rechtzeitig vorher abzusagen. Andernfalls bitte ich um Verständnis, dass ich Ihnen diesen Termin sonst in Rechnung stellen muss. Gleiches gilt für unabgesagte Termine. Der Nachweis, daß kein oder nur ein wesentlich geringer Schaden entstanden sei, bleibt hiervon unberührt. Ebenso der Nachweis eines höheren Schadens durch den Heilpraktiker.